Skip to main content

1,12 Milliarden Euro zur Verbesserung der Schulinfrastruktur

Haase und Goeken freuen sich über finanzielle Unterstützung für Kommunen

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes erhalten Kommunen in Nordrhein-Westfalen 1,12 Milliarden Euro vom Bund. Das Geld dient den Kommunen zur Modernisierung und Sanierung von Schulen.

In der Kabinettssitzung vom 29. August ist der Weg für die Förderung freigegeben worden – nun folgt noch eine Verbändeanhörung. Die Rechtsgrundlage für eine 1:1-Weiterleitung des milliardenschweren Unterstützungspaketes ist somit geschaffen.

„Wir müssen dieses Geld nun den finanzschwachen Kreisen, Städten und Gemeinden in der Region schnell, unbürokratisch und vollständig zur Verfügung stellen. Aus dem Kreis Höxter erhalten Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen eine Förderung in Höhe von 7,273.185 Millionen Euro. Die Städte Augustdorf, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Schieder-Schwalenberg und Schlangen aus dem Kreis Lippe erhalten 6,502.067 Millionen Euro“ sagt Christian Haase, der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete für Höxter und Lippe.

„Die CDU-geführte Koalition aus Düsseldorf hat sich in Berlin erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Kreise Höxter und Lippe nun profitieren. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden. Zu den Schulgebäuden können auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore zählen“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken.

Dringend notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit baulichen Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion, sanitäre Anlagen sowie im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern werden damit ermöglicht.

Hier die Verteilung der Mittel im Einzelnen:

Kreis Höxter

 

Bad Driburg

980.614

Beverungen

795.055

Borgentreich

460.571

Brakel

683.481

Höxter

1.222.130

Marienmünster

298.175

Nieheim

376.323

Steinheim

639.722

Warburg

1.227.928

Willebadessen

589.186

Kreis Lippe (Lippe II)

 

Augustdorf

525.723

Detmold

3.557.820

Horn-Bad Meinberg

1.157.566

Lügde

460.449

Schieder-Schwalenberg

422.067

Schlangen

378.442

 

Der Verteilungsschlüssel wurde von der Landesregierung NRW festgelegt:

  • Der Bund hat den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Grundlage ist der Artikel 104c, der durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

  • Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssel von rund 21 Prozent.

  • Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwache Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Konkret heißt das: Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.

  • Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der Kommune. Diese errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Kommune für die Jahre 2013 bis 2017 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller betroffenen Kommunen in diesem Zeitraum. 40 Prozent der Zuweisungen erfolgen - in Anbetracht des Ziels der Förderung von Schulinfrastruktur - orientiert an der Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. So wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune zum Beispiel im ländlichen Raum durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt, so dass sie mehr Schulkapazität unterhalten muss, als das für ihre eigenen Bürger notwendig wäre.

  • Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.