Skip to main content

Meine Erklärung zur Abstimmung zur "Ehe für alle"

Heute hat die Abstimmung zum Zusatzpunkt 11 „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen des gleichen Geschlechts
(Drs. 18/6665)“, der sogenannten "Ehe für alle" stattgefunden. Ich habe dagegen gestimmt. Mein Abstimmungsverhalten habe ich durch folgende protokollarische Erklärung begründet:

Für mich ist das Wesensmerkmal der Ehe eine lebenslange Vereinigung von Mann und Frau. Diese Vereinigung, aus der neues Leben hervorgehen kann, schützt auch das Grundgesetz Art. 6 Abs. 1 GG. Denn die Ehe ist die Keimzelle der Familie.  Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2002 herausgearbeitet, dass die Gleichgeschlechtlichkeit den Unterschied zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft begründe und konstituiere. Gibt man in der Definition der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit als Wesensmerkmal auf, so geht man de facto von einem in seinem Kern veränderten verfassungsrechtlichen Ehebegriff aus und überschreitet meines Erachtens nach somit die Grenzen der zulässigen Verfassungsauslegung.

Für mich ist jeder Mensch gleich viel wert, gleich von Gott geliebt und geschätzt, gleichgültig, welche sexuelle Neigung er hat. Es geht in dieser Diskussion um die Förderung einer bestimmten Lebensform und ausdrücklich nicht um die Diskriminierung einer anderen.

Die Ehe, in der Mann und Frau füreinander Verantwortung übernehmen und offen für die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder sind, hat nicht nur eine besondere Bedeutung für den Einzelnen, sondern auch für die ganze Gesellschaft und das Gemeinwesen. Man darf an dieser Stelle auch den Aspekt der Staatserhaltung erwähnen, der nochmals den von der Verfassung gewährten Schutz der Ehe und Familie begründet.

Ich erkenne die große Vielfalt der familiären Situationen in unserem Land und in der Welt an. Trotzdem stehe ich für eine Unterscheidung und Abgrenzung verschiedener Lebensmodelle. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind ein Lebensmodell, in dem Menschen sicherlich genauso Verantwortung füreinander übernehmen können. Ihnen bleibt aber die Weitergabe des Lebens an leibliche Kinder verschlossen. Nichtsdestotrotz haben wir in den vergangenen Jahren das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft sukzessiv an das Institut der Ehe angeglichen. In allen rechtlichen Regelungen – sei es hinsichtlich des Zustandekommens der rechtlichen Bindung, des gemeinsamen Namens, der gegenseitigen Rechte und Pflichten, der gemeinsamen Wohnung, des Erbrechts, des Unterhalts oder der Sukzessivadoption – gibt es heute in der rechtlichen Ausgestaltung praktisch keine Unterschiede mehr zwischen diesen beiden Institutionen.

Zudem störe ich mich an dem Kampfbegriff „Ehe für alle“. Dieser ist meines Erachtens nach bewusst offen und weit gewählt. Man kann bei der Forderung nach einer „Ehe für alle“ niemanden mehr ausschließen. Ich habe das Gefühl, dass es hier nicht mehr nur um die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geht, sondern sehe die Gefahr, dass damit auch schleichend der Vielehe Tür und Tor geöffnet wird.

Ich möchte nicht, dass die mit einer Ehe verbundenen Werte und Normen aufgeweicht und zur Disposition gestellt werden. Dieser Wunsch spiegelt sich auch in der überwiegenden Mehrheit der Zuschriften wider, die mich im Vorfeld der Abstimmung erreicht haben. Deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates.

Christian Haase MdB