Woran arbeiten wir?
Für Deutschland:
• Zügige Integration nach dem Grundsatz: „Fördern und Fordern"
• Konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
• Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gegen Asylmissbrauch
• Intensivierte Grenzkontrollen, bis der Schutz der EU-Außengrenzen gewährt ist
Für Europa:
• Reform des europäischen Asylsystems: faire Verteilung der Flüchtlinge in Europa, gleichwertige Standarts und gemeinsame Rückführung
• Abkommen mit den Hauptherkunfts- und Transitländern zur Migrationssteuerung
• Gemeinsame Bekämpfung von Fluchtursachen
• Eine europäische Grenz- und Küstenwache sowie ein Ein- und Ausreiseregister
Integrationsgesetz: Fördern und Fordern
• verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen mit gestärkter Wertevermittlung
• 100.000 Arbeitsgelegenheiten zur Heranführung an den Arbeitsmarkt
• Integrationsanreize: Niederlassungserlaubnis bei
nachweislich erbrachten Integrationsleistungen
• Wohnsitzzuweisung zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten und Parallelgesellschaften
• 3+2-Regelung für mehr Rechtssicherheit für
Betriebe und geduldete Auszubildende
• Sanktionen und Leistungskürzungen bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
EU-Türkei-Abkommen: nachhaltige Lösung gegen den unkontrollierten Zustrom
• wirksamer Stopp des illegalen Zustroms über die Türkei in die EU
• legaler und geordneter Zugang für Flüchtlinge,
Geschäftsgrundlage der Schleuser fällt weg
• 1:1-Mechanismus: Wer illegal einreist, wird in die Türkei zurückgeschickt. Im Gegenzug nimmt die EU syrische Flüchtlinge aus der Türkei geordnet auf
• Verbesserung der Lage der Flüchtlinge in der Türkei (6 Mrd. € Hilfsmittel bis 2018)
Bund entlastet Länder und Kommunen
• 670 € monatlich pro Asylbewerber vom Tag der Registrierung bis zum Ende des Asylverfahrens
• Übernahme der Unterbringungskosten für anerkannte Flüchtlinge für drei Jahre (2,6 Mrd. €)
• 2 Mrd. € Integrationspauschale für 2016-2018
• 2016: 689 Mio. € für Integrationskurse, Sprachkurse und Integrationsprojekte, 2017 werden die Mittel um 1 Mrd. € erhöht
• 500 Mio. € zusätzlich für den Wohnungsbau für 2017 und 2018 und unentgeltliche Überlassung von Bundesliegenschaften
Mehr Personal und Unterstützung
• 7.300 Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
• Bundespolizei unterstützt Länder bei der Durchführung von Abschiebungen
Sichere Herkunftsstaaten
• 2014 wurden Serbien, Bosnien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsländern erklärt
• 2015 auch Albanien, Kosovo und Montenegro
• 2016 sollen Maghreb-Staaten folgen
• Wichtige Signalwirkung: Die Zugangszahlen vom Balkan sind deutlich zurückgegangen
Ausweisung von Straftätern
• leichtere Ausweisung bei Straftaten
• keine Asylanerkennung bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr
• frühzeitige Information des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge durch die Staatsanwaltschaft, wenn eine Straftat begangen wurde
Neues Bleibe— und Ausweisungsrecht
• Ausweisungsrecht: klarer Kriterienkatalog
• Einführung eines Abschiebegewahrsams
• Einreisesperren für mehrfach abgelehnte Asylbewerber und Ausgewiesene
• Bleiberecht für Gutintegrierte
Unbegleitete Minderjährige
• gerechte bundesweite Verteilung
• Bund beteiligt sich mit 350 Mio. €
Datenaustausch und Registrierung
• lückenlose Registrierung aller Asylbewerber mit Fingerabdrücken und allen erforderlichen Daten
• Fälschungssicherer Ankunftsnachweis, ohne den keine Leistungen gewährt werden
• frühzeitige Erkennung von Gefährdern
• Erleichterung der Strafverfolgung
• Datenaustausch zwischen allen beteiligten Behörden erleichtert Steuerung der Aufnahme und Integration
Asylpaket I
• Beschleunigung der Asylverfahren
• Fehlanreize vermeiden: Sachleistungen statt Bargeld
• Abschiebung darf nicht mehr angekündigt werden
• Erleichterte Unterbringung von Asylbewerbern durch Änderungen im Baurecht
Asylpaket II
• Beschleunigte Verfahren für Asylbewerber ohne Bleibeaussicht mit verschärfter Residenzpflicht in speziellen Einrichtungen
• Leistungsbezug nur am Zuweisungsort
• Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige
• Beseitigung von Abschiebungshindernissen
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