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FrauenRat NRW wirbt für Verschärfungen im Sexualstrafrecht

Im Gespräch mit den beiden Bundestagsabgeordneten Christian Haase (Höxter) und Carsten Linnemann (Paderborn) haben die Vorstandsmitglieder des FrauenRat NRW, Uta Fechler (Höxter) und Maria Berghoff (Sundern), für deutliche Verschärfungen im Sexualstrafrecht geworben. Noch immer gebe es Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigungen. Ein dem Bundestag vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegter Gesetzentwurf decke diese nur unzureichend ab.

Uta Fechler und Maria Berghoff hegen klare Erwartungen an den Gesetzgeber: Das Gesetz müsse sich eindeutig an die Seite der Opfer stellen und die sexuelle Selbstbestimmung voraussetzungslos gewährleisten. „Jegliche sexuelle Handlung, die ohne das Einverständnis der anderen beteiligten Personen vorgenommen wird, muss unter Strafe gestellt werden. Nein heißt Nein!", betont FrauenRat-Vorstandsfrau Uta Fechler. Die Schwelle der Strafbarkeit dürfe nicht erst bei der Vergewaltigung beginnen. Bereits die Verletzung der Intimsphäre müsse strafbar sein. „Wir fordern einen zusätzlichen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Die aktuelle Reform des Vergewaltigungsparagraphen ist zu wenig", fasst ihre Kollegin Maria Berghoff die einhellige Meinung des Vorstands zusammen.

Bei den Bundestagsabgeordneten liefen der Vertreterinnen des FrauenRat NRW offene Türen ein. Beide zeigten sich zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf entsprechende Korrekturen erfahren wird. „Schon bei der ersten Plenardebatte wurde deutlich, dass der Entwurf von Bundesminister Maas für unzureichend gehalten wird. Und zwar fraktionsübergreifend. Ich bin daher sicher, dass es zu Nachbesserungen kommen wird", so Christian Haase. Sein Bundestagskollege Carsten Linnemann bestätigt diese Einschätzung und ergänzt: „Alle Rechtspolitiker, mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen haben, haben erklärt, dass man an das Gesetz noch mal ran müsse. Nicht zuletzt unter dem Motto 'Nein heißt Nein´."

Auch in einem weiteren Punkt waren sich die Vorstandsfrauen des Landesfrauenrates NRW und die Bundestagsabgeordneten einig: Das so genannte Grapschen, also eine sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, müsse unter Strafe gestellt werden. Auch hier lasse der Gesetzentwurf noch eine entsprechende Klarstellung vermissen.

Wir über uns:
Der FrauenRat NRW e. V., ist ein Zusammenschluss und ein Netzwerk von rund 60 Frauenverbänden und Frauengruppen gemischter Verbände in Nordrhein-Westfalen. Der Dachverband ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Er vertritt die Interessen von über zwei Millionen Frauen aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen.
frauenrat-nrw.de

Bildzeile:
Wollen Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt und Vergewaltigung schließen: Die Hochstift CDU Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann und Christian Haase und der FrauenRat NRW, hier die Vorstandsfrauen Uta Fechler und Maria Berghoff.