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Pressemitteilung | Bundestag beschließt neuen Mindestabstand von Windkraftanlagen

Am Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht beschlossen. Flächen können leichter ganz oder teilweise für die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Entgegenstehende Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne müssen nicht mehr vorab angepasst werden.

Teil des Gesetzes ist auch eine Verringerung des Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden. Ursprünglich sollte bereits ein Abstand von pauschal 300 Metern vom Fuß des Windrads zur nächstgelegenen Wohnbebauung als in der Regel „optisch nicht bedrängend“ gelten. Der heimische Bundestagsabgeordnete Christian Haase (CDU) hatte dagegen einen Änderungsantrag seiner Fraktion initiiert, der einen Mindestabstand des Dreifachen der Anlagehöhe (3H) fordert. Bei einer durchschnittlichen Höhe einer Windenergieanlage von 200 Metern hätte das einen Abstand von 600 Metern zur Folge. Nachdem sich auch die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Bauausschusses des Deutschen Bundestages für einen solchen Abstand ausgesprochen haben, haben die Koalitionsfraktionen immerhin die doppelte Anlagenhöhe als Mindestabstand (2H) ins Gesetz geschrieben.

Christian Haase MdB und der NRW-Landtagsabgeordnete für den Kreis Höxter Matthias Goeken halten das nicht für ausreichend. Beide Abgeordnete kritisieren die Regelung als willkürlich und aufwändig: „Eine Abstandsfestlegung auf 3H hätte für Rechtssicherheit gesorgt. Bei einem geringeren Abstand gibt es häufig berechtigte Klagen von Anwohnern und intensive Einzelfallprüfungen. Der Akzeptanz der Energiewende erweist man mit der neuen Abstandsregelung einen Bärendienst.“