„Wenn ich das so ernst nehme, verwundert es doch, dass das Bereitstellungslager kein Teil der Betriebsgenehmigung für den Schacht Konrad ist. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass das Ministerium die Betriebsgenehmigung aufmachen will. Es geht also auch ohne“, so Christian Haase in einer ersten Reaktion.
Erstmals konkretisiert das Ministerium den zeitlichen Vorteil eines Bereitstellungslagers mit 10 Jahren. „Leider fehlt jeder Hinweis darauf, auf welcher Grundlage diese Einschätzung erfolgt ist“, vermisst Christian Haase hier den gutachterlichen Nachweis.
Das Ergebnis des von den Bundesländern NRW und Niedersachsen in Auftrag gegebenen Logistikgutachtens wird vom Ministerium von vornherein ignoriert, da die Notwendigkeit des Bereitstellungslagers „fachlich erwiesen“ sei. „Das ist ein ignoranter Umgangsstil im föderalen Gefüge unseres Landes“, kritisiert Christian Haase.
Mängel sieht Christian Haase auch bei den Wirtschaftlichkeitsaspekten. „Ich gehe aufgrund der Schätzungen des Ministeriums von endgültigen Bau- und Planungskosten von über 600 Mio. aus. Dem stellt das Ministerium u.a. die unbelegte verkürzte Einlieferungszeit und zusätzlich die ersparten Lagerkosten an den dezentralen Standorten gegenüber. Da hier die Kosten aber nicht beim Bund liegen, soweit die Abfälle noch nicht abschließend konditioniert sind, spart nicht der Bund, sondern Dritte. Überhaupt bleibt der Aspekt, dass die meisten Abfälle noch für die Konditionierung neu sortiert werden, vollkommen außen vor. Im Rahmen dieses Prozesses könnten die Abfälle dann auch so eingelagert werden, dass es für die Beschickung von Konrad passt“, so Christian Haase abschließend. „Wir werden nun die Antworten umfassend auswerten und unsere Schlussfolgerungen ziehen. Dass sich die Hausleitung zurzeit ein eigenes Bild vom Prozess macht, ist da ein schwacher Trost. Vielmehr sollte Sie auf die unbeantworteten Gesprächsangebote eingehen.“