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Beibehaltung der Entscheidungslösung?

26.11.2018

In der nächsten Woche findet am 28.11. eine Plenardebatte zum Thema Organspende statt. Hier gibt es verschiedene Meinungen und wir müssen dieses wichtige Thema gesamtgesellschaftlich diskutieren– gerne möchte ich Ihnen meine vorstellen und Sie nach ihrer Meinung fragen:

Derzeit gibt es in Deutschland die Entscheidungslösung, das heißt, jeder kann sich aktiv dafür entscheiden, Organspender zu werden. Das andere Extrem ist die Widerspruchslösung, hier ist jeder automatisch Spender, außer man widerspricht.

Wie eine Studie des Uniklinikums Schleswig-Holstein in Kiel ergeben hat, liegt der Rückgang der Organspendezahlen an den organisatorischen Abläufen in den Kliniken und nicht an der fehlenden Organspendebereitschaft. Diese liegt aktuell sogar bei 80 Prozent. Dies bestätigt auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

 Da die Widerspruchslösung keinen fachlichen Fortschritt mit sich bringt, rechtfertigt sie in keinster Weise einen Eingriff in die Patientenrechte. Vielmehr verunsichert diese die Spendewilligen. Zudem hat die Widerspruchslösung in keinem Land nachweislich zu einem Anstieg der Organspendezahlen geführt. Exemplarisch kann hier Schweden herangeführt werden, wo nach Umstellung von der Zustimmungs- auf die Widerspruchslösung die Organspendezahlen nicht gestiegen sind.

Ich halte zusätzlich zu einer Verbesserung der organisatorischen Maßnahmen die „verbindliche Entscheidungslösung“ für sinnvoll. Nach diesem System sollen alle Bürgerinnen und Bürger zu einer einheitlichen Gelegenheit, z. B. bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises, des Führerscheins oder einer neuen Gesundheitskarte befragt werden, ob sie Organspender sein möchten. Dies wird dann entsprechend in einem Spenderregister eingetragen – natürlich änderbar zu jedem späteren Zeitpunkt. So wird es z. B. schon erfolgreich im US-Bundestaat Maryland praktiziert, wo die Entscheidung pro Spende mit einem „Herzchen“-Symbol im Führerschein vermerkt wird. Bei einem "Ja" kann natürlich flankierend angegeben werden, welche Organe und welches Gewebe man spenden bzw. nicht spenden möchte. Um auch das „Recht auf Nichtentscheidung“ zu wahren, muss es zudem die Antwortmöglichkeit geben „Ich möchte mich nicht entscheiden“.

Ich bin für eine Zustimmung des Spenders zur Organspende und damit für die Beibehaltung der Entscheidungslösung.

Wie ist ihre Meinung?

Sind sie für die Entscheidungslösung oder für die Widerspruchslösung?