Im Nachgang zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen Reform der Grundsteuer, erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB:
„Wenn Bundesfinanzminister Olaf Scholz ankündigt, dass es bei der Reform der Grundsteuer keine Steuererhöhung für Grundeigentümer und Mieter geben wird, peilt er nichts anderes als die Quadratur des Kreises an. Mit einfachem logischen Blick ist schnell erkennbar, dass eine Grundsteuerreform für einzelne Eigentümer sehr wohl höhere Zahlungen nach sich ziehen wird, während andere künftig weniger zahlen müssen. Wenn für jeden Einzelnen alles so bliebe wie es ist, wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überflüssig gewesen. Das zeigt, dass nicht nur hohe Gelehrte, sondern auch ein Bundesfinanzminister an der Quadratur des Kreises scheitern! Hinzukommt, dass die tatsächliche Steuerhöhe letztendlich auf kommunaler Ebene festgelegt wird – nämlich über das grundgesetzlich garantierte Hebesatzrecht im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Ziel kann nicht sein, Steuererhöhungen für Einzelne auszuschließen. Ziel ist es, bezogen auf das abgegrenzte Gebiet der einzelnen Städte und Gemeinden eine aufkommensneutrale Lösung umzusetzen.“