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Pressestatement | Kein Wahlrecht für Geflüchtete

Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Christian Engelhardt, stellv. KPV-Bundesvorsitzender und Landrat im Kreis Bergstraße äußern sich zur Forderung der Hessen SPD, wonach Menschen nach sechs Monaten Aufenthalt in einer hessischen Kommune, das Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten sollen. Die SPD wolle sich nach eigenen Angaben mit Nachdruck dafür auf Bundesebene und im Bundesrat einsetzen.

„Der Vorschlag der SPD Hessen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten, muss im Ansatz gestoppt werden. Aus gutem Grund ist das kommunale Wahlrecht an die Staatsangehörigkeit geknüpft: Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Lebensgemeinschaft vor Ort mitgestalten können. Wer als EU-Bürger bei uns lebt, hat ein kommunales Wahlrecht, wie auch Deutsche in anderen EU-Ländern kommunal wählen dürfen.

Natürlich setzt das eine grundsätzliche Identifikation mit unseren europäischen demokratischen Werten und gesellschaftlichen Normen voraus. Die Vorstellungen der hessischen SPD würden stattdessen dazu führen, dass zum Beispiel Menschen, die einer Kommune zugewiesen wurden und durch die Kommune in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht sind, aber im Regelfall keinen besonderen Bezug zu der Kommune ihrer Unterkunft haben, die Lebensverhältnisse dieser Kommune mitentscheiden könnten. Ganz abgesehen davon, dass diese Menschen oftmals noch ganz am Anfang eines Integrationsprozesses stünden.

Das kommunale Wahlrecht ist keine Ramschware, sondern das Wahlrecht ist eines der höchsten demokratischen Güter für die Bürger. Der Vorschlag der SPD hingegen würde selbst denen Wahlrecht verschaffen, die nicht Deutsche oder Staatsangehörige der EU werden dürfen oder werden wollen.

Wer glaubt, durch die Ausweitung der Wählerschaft eine höhere Wahlbeteiligung oder Legitimität zu erhalten, irrt gewaltig.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Spitzenkandidatin der SPD müsste es besser wissen und anders handeln: Sie soll eigentlich das grundgesetzliche Recht auf kommunale Selbstverwaltung schützen und nicht aushöhlen. Wir fordern die Bundesinnenministerin deshalb auf, sich umgehend von diesem Vorschlag zu distanzieren.“